The store will not work correctly when cookies are disabled.
WIR NUTZEN COOKIES
Wir benötigen für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung, um die Funktion der Website zu gewährleisten. Mit Klick auf
"Akzeptieren" erteilen Sie die Einwilligung dazu.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit die Zustimmung zurücknehmen.
Um einen möglichst großen Anteil der benötigten elektrischen Energie aus regenerativen Quellen zur Verfügung zu haben, sollte CO2-neutral oder -frei erzeugter Strom auch dann genutzt werden, wenn er witterungsbedingt nicht zur Verfügung steht. Hierzu ist es notwendig, regenerativ erzeugten Strom, wenn er im Überfluss vorhanden ist, zu speichern. Dies ist in größerem Umfang nur durch chemische Speicher möglich. Hier bietet sich die Wasserelektrolyse und eine eventuelle anschließende Methanisierung des so gewonnenen Wasserstoffes an. Diese Technologie wird als „Power to gas“ bezeichnet. Grundsätzlich kann Wasserstoff als gasförmiger Energieträger mittels des Erdgasnetzes transportiert werden. Da § 3 Nr. 10c EnWG Wasserstoff und Synthesegas in Form von Power to gas als Biogas definiert und Biogas nach den Maßgaben der Arbeitsblätter G 260 und G 262 vollumfänglich in die Erdgasnetze eingespeist werden kann, stellt sich die Frage der Netzverträglichkeit. Insbesondere Vermischungsnotwendigkeiten von Wasserstoff mit Erdgas als Voraussetzung für Höchstquoten von Wasserstoff in Erdgasnetzen machen die Einspeisung von Wasserstoff in absatzschwache Gasverteilernetze derzeit noch problematisch.
Um einen möglichst großen Anteil der benötigten elektrischen Energie aus regenerativen Quellen zur Verfügung zu haben, sollte CO2-neutral oder -frei erzeugter Strom auch dann genutzt werden, wenn er witterungsbedingt nicht zur Verfügung steht. Hierzu ist es notwendig, regenerativ erzeugten Strom, wenn er im Überfluss vorhanden ist, zu speichern. Dies ist in größerem Umfang nur durch chemische Speicher möglich. Hier bietet sich die Wasserelektrolyse und eine eventuelle anschließende Methanisierung des so gewonnenen Wasserstoffes an. Diese Technologie wird als „Power to gas“ bezeichnet. Grundsätzlich kann Wasserstoff als gasförmiger Energieträger mittels des Erdgasnetzes transportiert werden. Da § 3 Nr. 10c EnWG Wasserstoff und Synthesegas in Form von Power to gas als Biogas definiert und Biogas nach den Maßgaben der Arbeitsblätter G 260 und G 262 vollumfänglich in die Erdgasnetze eingespeist werden kann, stellt sich die Frage der Netzverträglichkeit. Insbesondere Vermischungsnotwendigkeiten von Wasserstoff mit Erdgas als Voraussetzung für Höchstquoten von Wasserstoff in Erdgasnetzen machen die Einspeisung von Wasserstoff in absatzschwache Gasverteilernetze derzeit noch problematisch.