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Am 3. August 2011 ist das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 4. August 2011 in Kraft getreten. Es enthält als wesentlichen Bestandteil eine umfangreiche Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die den nationalen Rechtsrahmen an die europäischen Vorgaben des dritten Binnenmarktpakets anpassen, Investitionen und Versorgungssicherheit fördern sowie Verbraucherrechte stärken soll.
Am 3. August 2011 ist das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 4. August 2011 in Kraft getreten. Es enthält als wesentlichen Bestandteil eine umfangreiche Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die den nationalen Rechtsrahmen an die europäischen Vorgaben des dritten Binnenmarktpakets anpassen, Investitionen und Versorgungssicherheit fördern sowie Verbraucherrechte stärken soll.