The store will not work correctly when cookies are disabled.
WIR NUTZEN COOKIES
Wir benötigen für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung, um die Funktion der Website zu gewährleisten. Mit Klick auf
"Akzeptieren" erteilen Sie die Einwilligung dazu.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit die Zustimmung zurücknehmen.
Errichtung und Betrieb von Leitungen der öffentlichen Gasversorgung und Rohrfernleitungen (nachfolgend zusammenfassend als Rohrleitungen behandelt) erfordern in Abhängigkeit von dem zu transportierenden Produkt sowie Länge1 und Durchmesser der Leitung nach Maßgabe der Ziffern 19.2 bis 19.8 und 19.10 der Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Auch Änderungen von Rohrleitungen können eine UVP erfordern, mit der Konsequenz, dass die Änderung planfestzustellen ist. Welche Änderungen eine UVP erfordern, richtet sich nach §§ 3b Abs. 3, 3c S. 5 und 3e Abs. 1 UVPG, die in diesem Fachbericht betrachtet werden sollen.
Änderung von Rohrleitungen – Teil 2: Die UVP-Relevanz von Änderungen
Beschreibung
Errichtung und Betrieb von Leitungen der öffentlichen Gasversorgung und Rohrfernleitungen (nachfolgend zusammenfassend als Rohrleitungen behandelt) erfordern in Abhängigkeit von dem zu transportierenden Produkt sowie Länge1 und Durchmesser der Leitung nach Maßgabe der Ziffern 19.2 bis 19.8 und 19.10 der Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Auch Änderungen von Rohrleitungen können eine UVP erfordern, mit der Konsequenz, dass die Änderung planfestzustellen ist. Welche Änderungen eine UVP erfordern, richtet sich nach §§ 3b Abs. 3, 3c S. 5 und 3e Abs. 1 UVPG, die in diesem Fachbericht betrachtet werden sollen.