40 Jahre „Wasserwärterfortbildung“1 in Baden-Württemberg

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05399_2013_05_01
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Um die Wasserversorgung der 1102 Gemeinden in Baden-Württemberg kümmern sich 1077 Wasserversorgungsunternehmen. Die Struktur ist bürgernah, aber kleinteilig. Dies wirft die Frage auf, wie für das Personal in der Wasserversorgung flächendeckend die notwendige Qualifikation hergestellt und entsprechend dem technischen Fortschritt weiter entwickelt werden kann. Diese Anforderung ist keine Freiwilligkeitsleistung sondern Pflichtaufgabe der Kommunen. Sind Störfälle auf eine Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen, so stellt sich die Frage des Organisationsverschuldens des für die Wasserversorgung verantwortlichen; i. d. R. ist das der Bürgermeister. So wird in der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 explizit die Einhaltung des Technischen Regelwerkes eingefordert. Das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 definiert die Mindestanforderungen an die Organisation und die Qualifikation des mit der Wasserversorgung betrauten Personals einschließlich dessen Fortbildung. An dieser Stelle setzt die „Wasserwärterfortbildung“1 an. Sie ist seit nunmehr 40 Jahren ein bewährtes und kostengünstiges Qualifizierungs- und Fortbildungsinstrument mit breiter Trägerschaft und großer Akzeptanz.
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Autoren Frieder Haakh
Erscheinungsdatum 01.05.2013
Format PDF
Zeitschrift gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 05 2013
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 9
Titel 40 Jahre „Wasserwärterfortbildung“1 in Baden-Württemberg
Beschreibung Um die Wasserversorgung der 1102 Gemeinden in Baden-Württemberg kümmern sich 1077 Wasserversorgungsunternehmen. Die Struktur ist bürgernah, aber kleinteilig. Dies wirft die Frage auf, wie für das Personal in der Wasserversorgung flächendeckend die notwendige Qualifikation hergestellt und entsprechend dem technischen Fortschritt weiter entwickelt werden kann. Diese Anforderung ist keine Freiwilligkeitsleistung sondern Pflichtaufgabe der Kommunen. Sind Störfälle auf eine Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen, so stellt sich die Frage des Organisationsverschuldens des für die Wasserversorgung verantwortlichen; i. d. R. ist das der Bürgermeister. So wird in der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 explizit die Einhaltung des Technischen Regelwerkes eingefordert. Das DVGW-Arbeitsblatt W 1000 definiert die Mindestanforderungen an die Organisation und die Qualifikation des mit der Wasserversorgung betrauten Personals einschließlich dessen Fortbildung. An dieser Stelle setzt die „Wasserwärterfortbildung“1 an. Sie ist seit nunmehr 40 Jahren ein bewährtes und kostengünstiges Qualifizierungs- und Fortbildungsinstrument mit breiter Trägerschaft und großer Akzeptanz.
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