Sicherer Betrieb von Thermoprozessanlagen mit Schutzgasatmosphären

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03147_2010_04_05
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Die Sicherheit von Thermoprozessanlagen basiert auf den von den Herstellern bei der Konstruktion und Fertigung realisierten technischen Schutzmaßnahmen und der ergänzenden Betriebsanleitung. Darauf aufbauend muss der Betreiber eine umfeld- und einsatzspezifische Gefährdungsanalyse und daraus resultierend Betriebsanweisungen erstellen. Durch darin festgelegte präventive Maßnahmen und Vorgaben zum Umgang mit der Anlage wird dafür gesorgt, dass die technischen Schutzmaßnahmen während der Nutzung wirksam bleiben und die Bedienung sicher erfolgt. Die vom Betreiber regelmäßig durchzuführenden präventiven Maßnahmen zum sicheren Betrieb während der Nutzungsdauer beinhalten Instandhaltung, Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, ggf. Modernisierung der technischen Schutzeinrichtungen, Qualifikation der Mitarbeiter, Sicherheitsunterweisungen sowie ggf. die Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung. Der oberste Grundsatz dabei ist immer: Der Betrieb der Thermoprozessanlage muss sicher sein!
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Autoren Hartmut Steck-Winter/ Frank Treptow
Erscheinungsdatum 01.04.2010
Format PDF
Zeitschrift gwi - gaswärme international - Ausgabe 04 2010
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 13
Titel Sicherer Betrieb von Thermoprozessanlagen mit Schutzgasatmosphären
Beschreibung Die Sicherheit von Thermoprozessanlagen basiert auf den von den Herstellern bei der Konstruktion und Fertigung realisierten technischen Schutzmaßnahmen und der ergänzenden Betriebsanleitung. Darauf aufbauend muss der Betreiber eine umfeld- und einsatzspezifische Gefährdungsanalyse und daraus resultierend Betriebsanweisungen erstellen. Durch darin festgelegte präventive Maßnahmen und Vorgaben zum Umgang mit der Anlage wird dafür gesorgt, dass die technischen Schutzmaßnahmen während der Nutzung wirksam bleiben und die Bedienung sicher erfolgt. Die vom Betreiber regelmäßig durchzuführenden präventiven Maßnahmen zum sicheren Betrieb während der Nutzungsdauer beinhalten Instandhaltung, Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, ggf. Modernisierung der technischen Schutzeinrichtungen, Qualifikation der Mitarbeiter, Sicherheitsunterweisungen sowie ggf. die Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung. Der oberste Grundsatz dabei ist immer: Der Betrieb der Thermoprozessanlage muss sicher sein!
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