Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an Bau und Betrieb von Druckrohrleitungen aus Stahlrohren für Wasserkraftanlagen

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01252_2010_10_07
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Stahlrohre werden seit jeher erfolgreich für Druckrohrleitungen von Wasserkraftanlagen eingesetzt und zählen auch heute noch zu den zuverlässigen Rohrwerkstoffen. Wesentliche Voraussetzung für den nachhaltig sicheren und zuverlässigen Betrieb der Druckrohrleitung einer Wasserkraftanlage oder einer Kleinwasserkraftanlage ist, dass die sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen an Bau und Betrieb konsequent eingehalten werden und diese Anforderungen auch im Rahmen der Abnahme geprüft und bestätigt werden. Nur die Annahme, dass die Druckrohrleitung einer Wasserkraftanlage oder Kleinwasserkraftanlage den sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen entsprechen wird, ohne sich bei der Abnahme davon überzeugt zu haben, ist im Hinblick auf das Gefahrenpotenzial für Personen und Sachen für den nachhaltig sicheren und zuverlässigen Betrieb nicht vertretbar. Erfahrungen haben gezeigt, dass dies jedoch in der Praxis vorkommen kann, was aber nicht in Übereinstimmung mit den allgemeinen sicherheitsrelevanten Vorgaben der zuständigen Behörden steht.
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Autoren Gerhard Kiesselbach
Erscheinungsdatum 01.10.2010
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 10 2010
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 7
Titel Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an Bau und Betrieb von Druckrohrleitungen aus Stahlrohren für Wasserkraftanlagen
Beschreibung Stahlrohre werden seit jeher erfolgreich für Druckrohrleitungen von Wasserkraftanlagen eingesetzt und zählen auch heute noch zu den zuverlässigen Rohrwerkstoffen. Wesentliche Voraussetzung für den nachhaltig sicheren und zuverlässigen Betrieb der Druckrohrleitung einer Wasserkraftanlage oder einer Kleinwasserkraftanlage ist, dass die sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen an Bau und Betrieb konsequent eingehalten werden und diese Anforderungen auch im Rahmen der Abnahme geprüft und bestätigt werden. Nur die Annahme, dass die Druckrohrleitung einer Wasserkraftanlage oder Kleinwasserkraftanlage den sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen entsprechen wird, ohne sich bei der Abnahme davon überzeugt zu haben, ist im Hinblick auf das Gefahrenpotenzial für Personen und Sachen für den nachhaltig sicheren und zuverlässigen Betrieb nicht vertretbar. Erfahrungen haben gezeigt, dass dies jedoch in der Praxis vorkommen kann, was aber nicht in Übereinstimmung mit den allgemeinen sicherheitsrelevanten Vorgaben der zuständigen Behörden steht.
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