Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung beim unterirdischen Rohrleitungsbau

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01252_2008_11_06
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Beim unterirdischen Rohrleitungsbau lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft meist nicht vermeiden. § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass diese vom Verursacher auszugleichen sind. Um den Umfang des Eingriffs und damit den Umfang der erforderlichen Kompensation zu ermitteln, werden in den Bundesländern unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt. Der Vergleich von drei gängigen Bewertungsmodellen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgte im Rahmen einer Diplomarbeit, die in Zusammenarbeit mit der E.ON Ruhrgas AG erstellt wurde [1]. Schwerpunkt ist die Darstellung von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und den Möglichkeiten, die diese Bewertungsverfahren bieten. Abschließend wird diskutiert, welche Vorteile ein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur und Landschaft in Bezug auf den unterirdischen Rohrleitungsbau hat.
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Autoren Sonja Könning/Klaus Sanzenbacher und Yvonne Wester
Erscheinungsdatum 01.11.2008
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 11 2008
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 5
Titel Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung beim unterirdischen Rohrleitungsbau
Beschreibung Beim unterirdischen Rohrleitungsbau lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft meist nicht vermeiden. § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass diese vom Verursacher auszugleichen sind. Um den Umfang des Eingriffs und damit den Umfang der erforderlichen Kompensation zu ermitteln, werden in den Bundesländern unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt. Der Vergleich von drei gängigen Bewertungsmodellen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgte im Rahmen einer Diplomarbeit, die in Zusammenarbeit mit der E.ON Ruhrgas AG erstellt wurde [1]. Schwerpunkt ist die Darstellung von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und den Möglichkeiten, die diese Bewertungsverfahren bieten. Abschließend wird diskutiert, welche Vorteile ein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur und Landschaft in Bezug auf den unterirdischen Rohrleitungsbau hat.
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