Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG

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01252_2013_10_03
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Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden.
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Autoren Bettina Keienburg/Michael Neupert
Erscheinungsdatum 01.10.2013
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 10 2013
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 6
Titel Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG
Beschreibung Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden.
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