Nicht relevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln
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05399_2025_12_01
Ein blinder Fleck bei der Risikobewertung und wie er beseitigt werden kann
Ein bisher nicht beachtetes Risiko beim Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln besteht darin, dass das Risiko einer in der Zukunft möglichen Umstufung von vermeintlich nicht relevanten Metaboliten in relevante nicht betrachtet wird und infolgedessen für nicht relevante Metaboliten Konzentrationen akzeptiert werden, die bei einer späteren Umstufung zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser und im Trinkwasser führen können. Ein besonderes Problem stellt dies in Wasserschutzgebieten dar, da dann meist nur die teure Aufbereitung oder die Aufgabe der Ressource die Konsequenz ist. Grundsätzlich kann dieses Risiko nur dadurch beherrscht werden, dass dem Vorsorgeprinzip folgend Wirkstoffe, deren Metabolite im Rohwasser in Konzentrationen größer als 0,1 µg/L auftreten können, nicht in Wasserschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dies setzt voraus, dass die damit verbundene zulässige Höchstkonzentration der Metaboliten im Sickerwasser als Maßstab für die Zulassung definiert wird. Der Beitrag stellt hierzu ein geeignetes Verfahren auf der Basis eines probabilistischen Berechnungsansatzes vor.
| Autoren | Frieder Haakh |
|---|---|
| Erscheinungsdatum | 01.12.2025 |
| Format | |
| Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
| Seitenzahl | 13 |
| Titel | Nicht relevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln |
| Untertitel | Ein blinder Fleck bei der Risikobewertung und wie er beseitigt werden kann |
| Beschreibung | Ein bisher nicht beachtetes Risiko beim Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln besteht darin, dass das Risiko einer in der Zukunft möglichen Umstufung von vermeintlich nicht relevanten Metaboliten in relevante nicht betrachtet wird und infolgedessen für nicht relevante Metaboliten Konzentrationen akzeptiert werden, die bei einer späteren Umstufung zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser und im Trinkwasser führen können. Ein besonderes Problem stellt dies in Wasserschutzgebieten dar, da dann meist nur die teure Aufbereitung oder die Aufgabe der Ressource die Konsequenz ist. Grundsätzlich kann dieses Risiko nur dadurch beherrscht werden, dass dem Vorsorgeprinzip folgend Wirkstoffe, deren Metabolite im Rohwasser in Konzentrationen größer als 0,1 µg/L auftreten können, nicht in Wasserschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dies setzt voraus, dass die damit verbundene zulässige Höchstkonzentration der Metaboliten im Sickerwasser als Maßstab für die Zulassung definiert wird. Der Beitrag stellt hierzu ein geeignetes Verfahren auf der Basis eines probabilistischen Berechnungsansatzes vor. |
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