Nicht relevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln

4,90 €
Auf Lager
Artikelnummer
05399_2025_12_01
Ein blinder Fleck bei der Risikobewertung und wie er beseitigt werden kann
PDF Download
Ein bisher nicht beachtetes Risiko beim Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln besteht darin, dass das Risiko einer in der Zukunft möglichen Umstufung von vermeintlich nicht relevanten Metaboliten in relevante nicht betrachtet wird und infolgedessen für nicht relevante Metaboliten Konzentrationen akzeptiert werden, die bei einer späteren Umstufung zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser und im Trinkwasser führen können. Ein besonderes Problem stellt dies in Wasserschutzgebieten dar, da dann meist nur die teure Aufbereitung oder die Aufgabe der Ressource die Konsequenz ist. Grundsätzlich kann dieses Risiko nur dadurch beherrscht werden, dass dem Vorsorgeprinzip folgend Wirkstoffe, deren Metabolite im Rohwasser in Konzentrationen größer als 0,1 µg/L auftreten können, nicht in Wasserschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dies setzt voraus, dass die damit verbundene zulässige Höchstkonzentration der Metaboliten im Sickerwasser als Maßstab für die Zulassung definiert wird. Der Beitrag stellt hierzu ein geeignetes Verfahren auf der Basis eines probabilistischen Berechnungsansatzes vor.
Mehr Informationen
Autoren Frieder Haakh
Erscheinungsdatum 01.12.2025
Format PDF
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Seitenzahl 13
Titel Nicht relevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln
Untertitel Ein blinder Fleck bei der Risikobewertung und wie er beseitigt werden kann
Beschreibung Ein bisher nicht beachtetes Risiko beim Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln besteht darin, dass das Risiko einer in der Zukunft möglichen Umstufung von vermeintlich nicht relevanten Metaboliten in relevante nicht betrachtet wird und infolgedessen für nicht relevante Metaboliten Konzentrationen akzeptiert werden, die bei einer späteren Umstufung zu Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser und im Trinkwasser führen können. Ein besonderes Problem stellt dies in Wasserschutzgebieten dar, da dann meist nur die teure Aufbereitung oder die Aufgabe der Ressource die Konsequenz ist. Grundsätzlich kann dieses Risiko nur dadurch beherrscht werden, dass dem Vorsorgeprinzip folgend Wirkstoffe, deren Metabolite im Rohwasser in Konzentrationen größer als 0,1 µg/L auftreten können, nicht in Wasserschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dies setzt voraus, dass die damit verbundene zulässige Höchstkonzentration der Metaboliten im Sickerwasser als Maßstab für die Zulassung definiert wird. Der Beitrag stellt hierzu ein geeignetes Verfahren auf der Basis eines probabilistischen Berechnungsansatzes vor.
Eigene Bewertung schreiben
Sie bewerten:Nicht relevante Metabolite von Pflanzenschutzmitteln
© 2017 Vulkan-Verlag GmbH