Reformansätze für eine praktikable, aber lenkungstaugliche Niederschlagswasserabgabe

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05399_2015_03_05
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In der gegenwärtigen Ausgestaltung hat die Abgabe auf Niederschlagswasser, die neben der Abgabe auf Schmutzwasser sowie für Kleineinleitungen im Abwasserabgabengesetz geregelt ist, durch lenkungsferne Bemessungsgrundlagen und weitreichende landesrechtliche Ausnahmeregelungen kaum nennenswerte Anreizwirkungen zur Reduktion von Gewässerbelastungen. Aufgrund der gewässergütepolitischen Relevanz von Niederschlagswassereinleitungen und der europäischen Grundentscheidung zu Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen gilt es daher, im Rahmen einer angestrebten Reform der Abwasserabgabe auch dieses Teilinstrument lenkungswirksam zu effektivieren. Hierzu stehen dem Gesetzgeber einerseits eine Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Flächenmaßstab sowie andererseits die bundeseinheitliche Neuregelung der Befreiungstatbestände als wirkungsvolle Stellschrauben zur Verfügung. Sofern davon Gebrauch gemacht wird, kann eine weiterhin praktikable Niederschlagswasserabgabe Anreize für einen effektiven Gewässerschutz setzen.
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Autoren Jana Rüger / Erik Gawel / Katharina Kern
Erscheinungsdatum 01.03.2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 03 2015
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 9
Titel Reformansätze für eine praktikable, aber lenkungstaugliche Niederschlagswasserabgabe
Beschreibung In der gegenwärtigen Ausgestaltung hat die Abgabe auf Niederschlagswasser, die neben der Abgabe auf Schmutzwasser sowie für Kleineinleitungen im Abwasserabgabengesetz geregelt ist, durch lenkungsferne Bemessungsgrundlagen und weitreichende landesrechtliche Ausnahmeregelungen kaum nennenswerte Anreizwirkungen zur Reduktion von Gewässerbelastungen. Aufgrund der gewässergütepolitischen Relevanz von Niederschlagswassereinleitungen und der europäischen Grundentscheidung zu Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen gilt es daher, im Rahmen einer angestrebten Reform der Abwasserabgabe auch dieses Teilinstrument lenkungswirksam zu effektivieren. Hierzu stehen dem Gesetzgeber einerseits eine Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Flächenmaßstab sowie andererseits die bundeseinheitliche Neuregelung der Befreiungstatbestände als wirkungsvolle Stellschrauben zur Verfügung. Sofern davon Gebrauch gemacht wird, kann eine weiterhin praktikable Niederschlagswasserabgabe Anreize für einen effektiven Gewässerschutz setzen.
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